VAO-Unterstützung für Ihre Baumaßnahme

Klare Vorbereitung, weniger Aufwand.

Wenn Ihre Baumaßnahme den öffentlichen Verkehrsraum betrifft, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Wir kümmern uns um den Antrag für Tiefbauarbeiten wie Leitungsbau, Glasfaserprojekte, Aufgrabungen und Wanderbaustellen. So wird Ihr Anliegen strukturiert bearbeitet und der weitere Ablauf klar abgestimmt.

Ihre Vorteile

Klare Abstimmung mit der Behörde: Wir übernehmen die Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
Entlastung für das Projektteam
Sie können sich auf die Ausführung konzentrieren.
Zeitgewinn im Ablauf
Vollständige Angaben vermeiden unnötige Verzögerungen.
Bessere Übersicht
Sie wissen, welche Schritte als Nächstes anstehen.
Passender Regelplan
Wenn kein individueller VZ-Plan erforderlich ist, suchen wir den passenden Regelplan heraus und binden ihn in den Antrag ein.
verkehrsrechtliche Anordnung mit Verkehrszeichen und Freigabesymbol
+ 49 172 8863822
info@ma-verkehrszeichenplanung.de

VAO & Verkehrszeichenplan kombiniert

Wenn Sie für Ihre Baumaßnahme neben dem Antrag auch einen Verkehrszeichenplan benötigen, können Sie beides direkt gemeinsam anfragen. So kommen Antrag und Planunterlagen aus einer Hand und sind von Anfang an klar aufeinander abgestimmt.

Was ist eine VAO?

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist die behördliche Anordnung für Maßnahmen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen. Sie legt fest, welche Verkehrsregelungen während der Arbeiten gelten und welche Maßnahmen umgesetzt werden dürfen.

Behördliche Grundlage
Die Anordnung wird durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt.
Regelung des Verkehrsraums
Sie betrifft zum Beispiel Sperrungen, Haltverbote, Umleitungen oder Einschränkungen auf Fahrbahn und Gehweg.
Voraussetzung für den Baubeginn
Ohne Anordnung dürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nicht begonnen werden.

Wann wird eine VAO benötigt?

Eine VAO wird benötigt, sobald Arbeiten den öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen oder verändern. Das gilt nicht nur für große Baustellen, sondern auch für kleinere Eingriffe, sobald öffentliche Verkehrsflächen betroffen sind.

Aufgrabungen im Straßenraum
Zum Beispiel bei Arbeiten an Leitungen, Hausanschlüssen oder Glasfasertrassen.
Nutzung öffentlicher Flächen
Wenn Arbeitsbereiche, Geräte, Material oder Absperrungen vorübergehend Platz im Verkehrsraum benötigen.
Geänderte Verkehrsführung
Wenn Verkehrsteilnehmer anders geführt, umgeleitet oder eingeschränkt werden müssen.
Wanderbaustellen
Wenn sich Arbeitsbereiche während der Maßnahme abschnittsweise verändern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Maßnahme und der zuständigen Behörde ab. Die Unterlagen müssen klar zeigen, wo gearbeitet wird, was gemacht wird, wann gearbeitet wird und wie der Verkehrsraum betroffen ist.

Was ist ein Regelplan nach RSA 21?

Ein Regelplan nach RSA 21 ist ein vorgegebener Plan für typische Arbeitsstellen an Straßen. Er zeigt, wie eine Arbeitsstelle verkehrsrechtlich gesichert werden kann und welche Verkehrszeichen, Absperrungen und Verkehrsführungen dafür vorgesehen sind. Die Regelpläne richten sich nach der Art der Arbeitsstelle, der Lage im Straßenraum und der jeweiligen Verkehrssituation.

Wann reicht ein Regelplan für den VAO-Antrag aus?

Ein Regelplan kann verwendet werden, wenn die geplante Maßnahme zu einem passenden Regelplan der RSA 21 passt. Das betrifft vor allem typische und überschaubare Arbeitsstellen, bei denen die Verkehrsführung eindeutig abgebildet werden kann. Wenn die örtliche Situation davon abweicht oder besondere Anforderungen bestehen, kann ein individueller Verkehrszeichenplan erforderlich werden.

Angaben zur Maßnahme
Adresse, Art der Arbeiten, geplanter Zeitraum und betroffener Bereich.
Verkehrszeichenplan oder Regelplan
Je nach Maßnahme kann ein individueller Verkehrszeichenplan oder ein passender Regelplan erforderlich sein. Welche Variante geeignet ist, hängt von der Arbeitsstelle, der Verkehrsführung und den Anforderungen der zuständigen Behörde ab.
Lageplan oder Skizze
Zur Einordnung der Arbeitsstelle und der betroffenen Verkehrsflächen.
Kontaktdaten und Verantwortliche
Angaben zum Antragsteller, Ansprechpartner und zur verantwortlichen Person vor Ort.

Alles, was Sie für Ihren Baustart wissen müssen

Illustration zur Verkehrsplanung und Baustellensicherung für Verkehrszeichenpläne
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